Wenn Sie in die Umweltzone fahren, ohne Ihr Fahrzeug fristgerecht zu registrieren, wird es im Inkassoverfahren in die Liste der nicht zugelassenen Fahrzeuge aufgenommen. Sie bekommen einen Ordnungsgeldbescheid. Die Registrierung ist Pflicht und muss innerhalb der erforderlichen Frist erfolgt sein. Dabei ist das Registrierdatum ausschlaggebend: Wenn Sie Ihr Fahrzeug registrieren, nachdem das Ordnungsgeld verhängt wurde, müssen Sie das Ordnungsgeld noch immer bezahlen.

Hier finden Sie mehr Informationen darüber, wie Sie Ihr Fahrzeug registrieren können.