Der LEZ-Ordnungsgeldbescheid, den Sie erhalten haben, ist Teil eines Verwaltungsverfahrens, das nur schriftlich geführt werden kann. Ein Einspruch per Telefon, E-Mail oder Postweg ist also nicht gültig.

Wie versende ich einen Einspruch?

Wenn Sie einen LEZ-Ordnungsgeldbescheid erhalten haben, liegt demselben Schreiben ein Beschwerdeformular bei. Das füllen Sie aus, legen alle Anlagen bei und verschicke es in einem ausreichend frankierten Einschreiben an:

Stadt Antwerpen P/A Modero
Mechelsesteenweg 203
2018 Antwerpen
Belgien

Vergessen Sie nicht, das Schreiben zu unterschreiben und zu datieren.

Wer ist mit Ihrem Fahrzeug gefahren?

Wenn Sie selbst die Umweltzone befahren haben, füllen Sie das Beschwerdeformular selbst aus.

Ist jemand anders mit Ihrem Fahrzeug gefahren, lassen Sie diesen Fahrer das Dokument ausfüllen.

ACHTUNG: Wenn Sie nicht selbst mit dem Fahrzeug gefahren sind, haben Sie das Recht, den tatsächlichen Fahrer anzugeben. Bitten Sie darum den Fahrer zu bestätigen, dass er mit Ihrem Fahrzeug die Umweltzone befahren hat. Dazu lassen Sie den Fahrer das Beschwerdeformular unterzeichnen und per Einschreiben an uns schicken. Wenn nicht, schulden Sie als Inhaber des Kennzeichens das Ordnungsgeld. Schicken Sie auch IMMER eine Kopie der Identitätskarte des Fahrers mit.

Wenn es sich um ein Leasing-Fahrzeug handelt, wird das LEZ-Ordnungsgeld in erster Instanz von der Leasinggesellschaft gefordert. Die Leasinggesellschaft muss schnellstmöglich den tatsächlichen Fahrer angeben, indem der Leasingvertrag mit allen Namens- und Adressdaten des Leasinginhabers im Beschwerdeformular angegeben wird. So haftet letzterer für das Ordnungsgeld und hat er die Möglichkeit Einspruch zu erheben.

Wie können Sie Einspruch erheben?

Beschreiben Sie ausreichend deutlich, welchen Einspruch Sie erheben und warum die Stadt Antwerpen diesen annehmen muss. Geben Sie Ort, Zeit und Umstände so deutlich wie möglich an. Situationen in der Stadt beschreiben Sie so genau wie möglich. Sorgen Sie für ausreichend und deutlich lesbare Kopien der Atteste, die Ihre Argumentation unterstützen. Lesen Sie in den FAQ, ob Sie Ihren Einspruch dazwischen finden und schreiben Sie ausreichend deutlich.

Wann sollten Sie Ihren Einspruch verschicken?

Schnellstmöglich. Ihr Einspruch muss innerhalb von 30 Tagen bei uns eingehen. Beachten Sie einen Postweg nach Belgien von einigen Tagen, sodass Ihr Schreiben fristgerecht bei uns eingeht. Ein nicht fristgerechter Einspruch kann leider nicht berücksichtigt werden.