Vorher registrieren und bezahlen

Ausländische Fahrzeuge müssen immer vorher registriert werden. Registrieren können Sie das Fahrzeug online, an einem der Touchscreen-Parkautomaten in der Antwerpener Innenstadt oder an einem LEZ-Automaten. Hier können Sie alles darüber erfahren.

Das Ordnungsgeld

Wenn Ihr ausländisches Fahrzeug nicht gültig registriert wurde, wird ein Ordnungsgeld verhängt. Sie erhalten dafür ein Schreiben in Ihrer Landessprache. Das Ordnungsgeld müssen Sie bezahlen. Sollten Sie mit dem Ordnungsgeld nicht einverstanden sein, können Sie Einspruch erheben. Dazu füllen Sie das Einspruchsformular aus, das dem Schreiben beiliegt. Ihr Einspruch wird von der Stadt Antwerpen beurteilt und Sie bekommen schnell eine Antwort ob er akzeptiert wurde oder nicht. Bei Annahme verfällt das Ordnungsgeld, bei Ablehnung müssen Sie entsprechend den Anweisungen im Schreiben doch bezahlen.

Wie bezahlen Sie?

Haben Sie ein belgisches, niederländisches oder französisches Kennzeichen?
Die Stadt Antwerpen erhebt die Bußgelder für belgische, niederländische und französische Kennzeichen. Nach Ihrer Zuwiderhandlung haben Sie einen Einschreiben der Stadt Antwerpen erhalten. Die korrekten Zahlungsdaten finden Sie in dieser Korrespondenz.

Haben Sie ein anderes Kennzeichen?
Die Einforderung von Geldbußen für andere ausländische Kennzeichen erfolgt durch Modero. Sie bezahlen mittels europäischer oder internationaler Überweisung unter Angabe der im Bußgeldbescheid von Modero aufgeführten Bankverbindung. Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck Ihre Fallnummer an.

Sie bezahlen nicht oder nicht fristgerecht

Sollten Sie nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlen und keinen gültigen Einspruch einreichen, wird Ihre Akte einem Gerichtsvollzieher in Ihrem Land übergeben. Er wird Sie erneut auffordern das Ordnungsgeld zu begleichen.

ACHTUNG: Dabei entstehen zusätzliche Kosten. Es ist also wichtig, fristgerecht zu zahlen.

Sie bestreiten das Ordnungsgeld

Sollten Sie gegen das Ordnungsgeld Einspruch erheben wollen, füllen Sie dazu das Einspruchsformular aus, welches dem Schreiben beiliegt. Solange Sie keine Antwort auf Ihren Einspruch erhalten haben, müssen Sie nicht bezahlen.

ACHTUNG: Sie müssen Ihren Einspruch per Einschreiben verschicken und alle Belege für Ihre Argumentation beilegen. Ihr Einspruch muss innerhalb von 30 Tagen bei uns eingehen! Ein falscher, unvollständiger oder verspäteter Einspruch wird nicht akzeptiert. Lesen Sie die FAQ’s um zu kontrollieren, ob Sie gültig Einspruch erheben können.

Schicken Sie beispielsweise diese Unterlagen mit:

– immer: die Zulassung Ihres Fahrzeugs;

– wenn verfügbar: Das europäische Konformitätsattest;

– bei höherer Euronorm: den offiziellen Beweis dafür, wenn dieser nicht aus der Zulassung hervorgeht.