FAQ2019-11-29T19:15:03+00:00
Mir war die Umweltzone in Antwerpen nicht bekannt.2020-03-25T13:42:15+00:00

Die LEZ ist eine Gesundheitsmaßnahme, die für alle Besucher und Einwohner der Stadt Antwerpen gilt. Diese Maßnahme wurde in der Straßenverkehrsordnung genommen und begann am 1. Februar 2017. Jeder Verkehrsteilnehmer soll diese Straßenverkehrsordnung kennen. Die Umweltzone wird mit den Zonenschildern F117 und F118 und Umweltzonenvorankündigungsschildern gekennzeichnet. Diese Informationsschilder sorgen dafür, dass Sie nicht versehentlich in die Umweltzone fahren.

Darüber hinaus führten die Stadt Antwerpen, die Flämische Regierung und viele Mobilitätsorganisationen Onlinekampagnen über die Einführung und Anwendung der Umweltzone.

Mein Fahrzeug entspricht nicht den Zulassungsbedingungen. Was muss ich jetzt tun?2020-03-26T16:39:45+00:00

Kaufen Sie eine befristete Genehmigung: Bestimmte Fahrzeuge bekommen nach Bezahlung befristet Zugang zur Umweltzone. Das ist eine Übergangsmaßnahme. Die Tarife schwanken je nach Laufzeit der Zulassung und dem Fahrzeugtyp.

Nach Bezahlung können Sie für die folgenden Fahrzeuge eine Genehmigung beantragen:

  • Dieselfahrzeuge – Euro-Abgasnorm 4;
  • Fahrzeuge ab 40 Jahren;
  • Dieselfahrzeuge – Euro-Abgasnorm 3 oder 4 für den Einsatz an öffentlichen Anlagen;
  • Dieselfahrzeuge – Euro-Abgasnorm 3 oder 4 für dringende Interventionen;
  • Dieselfahrzeuge – Euro-Abgasnorm 3 oder 4 für Märkte, Messen und Markthändler.

Kaufen Sie einen LEZ-Tagespass: Alle Fahrzeuge, die nicht zur Umweltzone zugelassen sind, bekommen mit einem LEZ-Tagespass bis zu achtmal jährlich die Möglichkeit die Umweltzone zu befahren. Ein LEZ-Tagespass kostet 35 Euro und bietet Zufahrt zur Umweltzone an einem Tag nach Wahl bis 6.00 Uhr am nächsten Morgen.

Mir war der Anfang und das Ende der LEZ nicht bekannt.2020-03-25T13:55:21+00:00

Die LEZ ist eine Gesundheitsmaßnahme, die für alle Besucher und Einwohner der Stadt Antwerpen gilt. Diese Maßnahme ist seit 1. Februar 2017 ein Bestandteil der Straßenverkehrsordnung in Antwerpen. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Straßenverkehrsteilnehmer diese Straßenverkehrsordnung kennt. Die Umweltzone wird mit den Zonenschildern F117 und F118 angegeben. Wenn Sie an diesen Zonenschildern vorbeifahren, befinden Sie sich in der Umweltzone.

Auch stehen an den letzten Kreuzungen vor der Umweltzone Vorankündigungsschilder. Diese Verkehrsschilder bieten Fahrzeugen, die die Zone vermeiden möchten, die letzte Ausweichmöglichkeit an. Diese Informationsschilder sorgen dafür, dass Sie nicht versehentlich in die Umweltzone fahren.

Wie kann ich mein Fahrzeug registrieren?2020-03-26T13:27:34+00:00

Hier finden Sie mehr Informationen darüber, wie Sie Ihr Fahrzeug registrieren können.

Aufgrund einer Umleitung bin ich mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug in die Umweltzone gefahren. Bekomme ich dafür einen Ordnungsgeldbescheid?2020-03-25T14:14:12+00:00

Wenn Sie verpflichtet sind, einer Umleitung zu folgen, die aufgrund von Straßenarbeiten teilweise durch die Umweltzone verläuft, bekommen Sie kein Ordnungsgeld, wenn Sie dieser Umleitung korrekt gefolgt sind.

In diesem Fall müssen Sie das genaue Datum und den genauen Zeitpunkt angeben, an dem Sie der Umleitung folgten. Darüber hinaus müssen Sie uns eine Karte schicken, auf der Sie straßenweise angeben, welchen Weg Sie während der Umleitung fahren mussten.

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug nicht registriere?2020-03-26T13:48:45+00:00

Wenn Sie in die Umweltzone fahren, ohne Ihr Fahrzeug fristgerecht zu registrieren, wird es im Inkassoverfahren in die Liste der nicht zugelassenen Fahrzeuge aufgenommen. Sie bekommen einen Ordnungsgeldbescheid. Die Registrierung ist Pflicht und muss innerhalb der erforderlichen Frist erfolgt sein. Dabei ist das Registrierdatum ausschlaggebend: Wenn Sie Ihr Fahrzeug registrieren, nachdem das Ordnungsgeld verhängt wurde, müssen Sie das Ordnungsgeld noch immer bezahlen.

Hier finden Sie mehr Informationen darüber, wie Sie Ihr Fahrzeug registrieren können.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld?2020-03-27T08:40:42+00:00

Ab 2018 liegen die Ordnungsgelder für Wiederholungstäter höher: 150 EUR für einen ersten Verstoß und bis 350 EUR ab dem dritten Verstoß innerhalb von 12 Monaten.

ORDNUNGSGELDEin Fahrzeug, das nicht zur Umweltzone zugelassen ist, aber doch in die Umweltzone fährt, wird bestraft.  ab 01. Januar 2018 erster Verstoß 150 EUR
zweite Verstoß
innerhalb von 12 Monaten
250 EUR
zusätzliche Verstöße
innerhalb von 12 Monaten
350 EUR
Mein Fahrzeug entspricht den UZ-Normen und trotzdem habe ich eine Geldbuße empfangen?2020-03-27T10:25:57+00:00

Sie bekommen automatisch eine Geldbuße, wenn Sie die UZ ohne Registrierung hineinfahren. Entspricht Ihr Fahrzeug trotzdem den UZ-Normen? Vorübergehend können Sie die Geldbuße vermeiden, indem Sie Ihr Fahrzeug nachträglich innerhalb von 30 Tagen nach der Geldbuße registrieren. Registrieren Sie deswegen heute noch über das Registrierungstool der Stadt.

Welche Dokumente müssen übermittelt werden, um Ihr Fahrzeug zu registrieren?2020-03-26T14:08:47+00:00
  • die Zulassung Ihres Fahrzeugs;
  • das europäische Konformitätsattest, wenn in Ihrem Land gültig;
  • Bestimmte Dokumente, je nach Ihrer Situation.
Was passiert, wenn der tatsächliche Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht dieselbe Person wie der Fahrzeugeigentümer ist?2020-03-25T15:22:41+00:00

Das Flämische Dekret vom 27.11.2015 gibt wie folgt an:

“Art. 8 § 1 Wenn ein Verstoß gegen die Vorschriften der Umweltzone begangen wurde, wird vermutet, dass diese vom Inhaber (Eigentümer) des Kennzeichens begangen wurde. Diese Vermutung gilt bis zum Beweis des Gegenteils, der mit allen gesetzlichen Beweismitteln erbracht werden kann.”

Der Fahrzeugeigner kann die Angaben des tatsächlichen Fahrers, der zum Zeitpunkt des Verstoßes mit dem Fahrzeug fuhr, anpassen lassen, sodass der Ordnungsgeldbescheid an den tatsächlichen Fahrer geschickt wird. Das ist nach Vorlage offizieller Beweisstücke möglich. Die Anpassung der Angaben kann von einer natürlichen und einer Rechtsperson beantragt werden.

Welche Schritte muss der Inhaber unternehmen, um diese Angaben anpassen zu lassen?

Der Inhaber muss uns innerhalb von 10 Tagen nach Versanddatum des Ordnungsgeldbescheids ausreichend offizielle Beweisstücke an die folgende E-Mail-Adresse schicken: LEZbetalen@modero.be.

Für eine natürliche Person (Privatperson) müssen alle folgenden Beweisstücke der E-Mail beiliegen:

  • Name, Adresse und Reichsregisternummer des tatsächlichen Fahrers, der zum Zeitpunkt des Verstoßes mit dem Fahrzeug fuhr (Kopie der Identitätskarte);
  • Eine unterzeichnete Erklärung des tatsächlichen Fahrers, worin er bestätigt, der tatsächliche Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes gewesen zu sein;

Für eine Rechtsperson (Unternehmen) müssen die folgenden Beweisstücke der E-Mail beiliegen:

  • Mietvertrag für Mietwagen oder offizielle Anmeldedaten für Ersatzwagen;
  • Name und Adressdaten des tatsächlichen Fahrers zum Zeitpunkt des Verstoßes;
  • Erklärung der Echtheit dieser Angaben durch die Rechtsperson der Firma, wie im Zentralregister der Unternehmen als Geschäftsführer eingetragen, oder durch einen Ermächtigten mit Vollmacht.

Achtung: Wenn nicht alle oben genannten Beweisstücke innerhab von 10 Tagen nach Versanddatum der ‘Mitteilung des Ordnungsgeldbescheids’ vorgelegt werden können, müssen Sie das offizielle Beschwerdeverfahren absolvieren.

Wann muss ich mein Fahrzeug registrieren?2020-03-26T16:25:45+00:00
  • Wenn Sie ohne Registrierung in die Umweltzone fahren, haben Sie einen Tag Zeit für die Registrierung Ihres Fahrzeugs. Beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Ihr Fahrzeug nicht den Zulassungsbedingungen entspricht, spätestens einen Tag vor Befahren der Umweltzone eine Genehmigung kaufen müssen.
  • Ihr Antrag wird innerhalb von durchschnittlich 10 Tagen Darum wird Ihr Kennzeichen 10 Tage nachdem Sie in die Umweltzone gefahren sind, kontrolliert.
  • Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn Sie falsche oder nicht alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben. In diesem Fall kann das Ordnungsgeld noch immer verhängt werden. Darum empfehlen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vorher zu registrieren.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug registrieren, nachdem das Ordnungsgeld verhängt wurde, müssen Sie das Ordnungsgeld noch immer bezahlen.
Ich habe innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist von 30 Tagen eine Beschwerde auf dem normalen Postweg oder per E-Mail eingereicht. Warum wurde meine Akte nicht abgeschlossen?2020-03-25T15:33:45+00:00

Da die Beschwerde nicht per Einschreiben eingereicht wurde, ist sie nicht statthaft. Sie müssen das Ordnungsgeld also noch immer bezahlen.

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug zu spät registriere?2020-03-27T09:05:22+00:00

Entspricht Ihr Fahrzeug den UZ-Normen, aber Sie haben es nicht rechtzeitig registriert? Dann haben Sie Anspruch auf eine Spätregistrierung auch nach Verhängung einer Geldbuße, d.h. diese Geldbuße wird dann aufgehoben. Dies gilt nur, wenn der Bußgeldbescheid nach dem 1. Januar 2020 versandt wurde.

Für die Spätregistrierung zahlen Sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eine Gebühr von 75,00 Euro. Die Verwaltungsstrafe erlischt dann.

Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Fahrzeuge gilt, für die eine Zufahrtsgenehmigung gegen Bezahlung erworben werden muss.

 

Um hierzu berechtigt zu sein unternehmen Sie folgende Schritte:

Schritt 1
Registrieren Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich auf lez.antwerpen.be/boete. Die Registrierung in der UZ-Datenbank ist erst gültig, wenn sie genehmigt ist. Rechnen Sie daher mit einer Bearbeitungszeit von 10 Tagen für Ihre Registrierung.

Schritt 2
Bezahlen Sie die Gebühr von 75,00 Euro unter Verwendung der im Bußgeldbescheid aufgeführten Zahlungsangaben.

Schritt 3
Senden Sie den genehmigten Antrag und den Zahlungsnachweis in Höhe von 75,00 Euro mittels Einschreiben innerhalb von 30 Kalendertagen nach Bekanntmachung der Verwaltungsstrafe an den Bußgeldbeamten. Verwenden Sie hierzu das dem Schreiben beigefügte Widerspruchsformular. Auf dem Widerspruchsformular finden Sie auch die Postanschrift hierfür.

 

Sie machen von dieser Spätregistrierung Gebrauch? Dann haben Sie gemäß Artikel 2.2, 4 und 5 der UZ-Verordnung ein zulässiges Fahrzeug und Ihre Geldbuße erlischt. Sie können die Geldbuße dann nicht mehr anfechten.

 

Darf mein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in die Umweltzone fahren?2020-03-26T14:50:44+00:00

Das hängt davon ab.

Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen muss auch die Zulassungsbedingungen erfüllen, um in die Umweltzone fahren zu dürfen. Sie können das mit diesem Checktool einfach prüfen.

Fahrzeuge mit einem ausländischen Kennzeichen, die die Zulassungsbedingungen erfüllen, müssen erst einmalig registriert werden. Das gilt für alle Fahrzeuge: Personenwagen, Wohnmobile, Bestellwagen und Lastwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Busse (einschließlich Reisebusse).

Die Frist von 30 Tagen nach Mitteilung des Ordnungsgeldbescheids ist abgelaufen, aber ich möchte doch noch Berufung einreichen. Was kann ich tun?2020-03-25T15:46:34+00:00

Wenn das Ordnungsgeld nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wird, kann die Entscheidung des Ordnungsgeldbeamten vollstreckt werden. Wie oben angegeben kann die Entscheidung jedoch erst angefochten werden.

Eine Berufung ist nur statthaft, wenn Sie das Ordnungsgeld erst ordnungsgemäß angefochten haben und Sie einen Mitteilung erhalten haben, dass Ihre Beschwerde abgelehnt wurde oder die Entscheidung nicht statthaft ist. Nur wenn Sie eine solche Anfechtung eingereicht haben, können Sie gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

Die Berufung muss beim Polizeigericht in Antwerpen (Justizpalast, Bolivarplaats 20, BK 3, 2000 Antwerpen, Belgien) innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag, an dem Ihnen die Entscheidung über die Ablehnung oder Nichtstatthaftigkeit der Entscheidung zugestellt wurde. Die Berufung muss immer mit einem schriftlichen Antrag eingereicht werden. Wenn zutreffend, entscheidet der Polizeirichter über die Nichtstatthaftigkeit der anfänglichen Beschwerde.

Ich habe ein falsches Kennzeichen registriert2020-03-25T11:05:05+00:00

Der Fahrer ist dafür verantwortlich, bei der Registrierung seines Kennzeichens, dem Antrag auf Genehmigung oder dem Kauf des Umweltzonen-Tagespasses das richtige Kennzeichen anzugeben. Bei falscher Meldung bleibt der Ordnungsgeldbescheid gültig.

Ich bin heute mit meinem Fahrzeug in die Umweltzone gefahren. Was muss ich jetzt tun?2020-03-26T16:04:00+00:00

Wenn Ihr Fahrzeug den Genehmigungsbedingungen entspricht, müssen Sie Ihr Fahrzeug registrieren. Dies können sie bis spätestens einen Tag nach Einfahrt in die Umweltzone tun, sowohl online als auch an einem der LEZ-Automaten.

Wenn Ihr Fahrzeug die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, können Sie am Tag selbst noch einen LEZ-Tagespass kaufen. Dieser gilt bis 6 Uhr am darauffolgenden Tag. Einen LEZ-Tagespass können Sie online, an einem der Touchscreen-Parkautomaten in der Antwerpener Innenstadt oder an einem LEZ-Automaten kaufen.

Wie kann ich gegen einen Ordnungsgeldbescheid Einspruch erheben?2020-03-25T16:20:48+00:00

Sie bekommen einen Ordnungsgeldbescheid, wenn Sie mit einem Fahrzeug in die Umweltzone fahren, das nicht zugelassen oder registriert ist. Der Bescheid wird Ihnen per Einschreiben mit Rückschein geschickt.

Wenn Sie einen Ordnungsgeldbescheid erhalten, können Sie diesen bestreiten, wenn Sie nicht einverstanden sind. Dafür müssen Sie das Beschwerdeformular verwenden. Das Beschwerdeformular, mit dem Sie den Ordnungsgeldbescheid bestreiten, muss mit allen Argumenten und Nachweisen in Beilage per Einschreiben an die folgende Adresse geschickt werden: Stad Antwerpen P/A Modero – Mechelsesteenweg 203 – 2018 Antwerpen – Belgien.

Das Beschwerdeformular muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen beim Ordnungsgeldbeamten eingegangen sein. Die Frist beginnt an dem Datum, an dem die Mitteilung verschickt wurde.

Beschwerden müssen per Einschreiben eingereicht werden. Dabei müssen alle Argumente und Belege beigefügt werden, wie die Zulassung des Fahrzeugs, das europäische Konformitätsattest oder ein offizieller Nachweis, der beweist, dass Ihr Fahrzeug einer höheren Euronorm entspricht. Beschwerden, die verspätet oder nicht per Einschreiben eingehen, werden nicht bearbeitet. Beschwerden, die per E-Mail geschickt werden, werden nicht angenommen.

Solange keine Entscheidung gefällt wurde, müssen Sie das Ordnungsgeld nicht bezahlen.

Ich habe meinen Registrierantrag eingereicht oder meine Genehmigung oder meinen Umweltzonen-Tagespass gekauft.2020-03-27T08:51:55+00:00

Sollten Sie eine Registrierung, Genehmigung gegen Bezahlung oder Umweltzonen-Tagespass für den Tag, an dem Sie laut Bescheid einen Verstoß begangen haben, beantragt haben, müssen Sie mindestens die Genehmigungsmail oder den Ankaufsbeweis für den Umweltzonen-Tagespass vorlegen können. Daraus muss deutlich hervorgehen, dass die Registrierung, gekaufte Genehmigung oder Umweltzonen-Tagespass zum Zeitpunkt des Verstoßes gültig war.

 

Entspricht Ihr Fahrzeug den UZ-Normen, aber Sie haben es nicht rechtzeitig registriert? Dann haben Sie Anspruch auf eine Spätregistrierung auch nach Verhängung einer Geldbuße, d.h. diese Geldbuße wird dann aufgehoben. Dies gilt nur, wenn der Bußgeldbescheid nach dem 1. Januar 2020 versandt wurde.

Für die Spätregistrierung zahlen Sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eine Gebühr von 75,00 Euro. Die Verwaltungsstrafe erlischt dann.

Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Fahrzeuge gilt, für die eine Zufahrtsgenehmigung gegen Bezahlung erworben werden muss.

 

Um hierzu berechtigt zu sein unternehmen Sie folgende Schritte:

Schritt 1
Registrieren Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich auf lez.antwerpen.be/boete. Die Registrierung in der UZ-Datenbank ist erst gültig, wenn sie genehmigt ist. Rechnen Sie daher mit einer Bearbeitungszeit von 10 Tagen für Ihre Registrierung.

Schritt 2
Bezahlen Sie die Gebühr von 75,00 Euro unter Verwendung der im Bußgeldbescheid aufgeführten Zahlungsangaben.

Schritt 3
Senden Sie den genehmigten Antrag und den Zahlungsnachweis in Höhe von 75,00 Euro mittels Einschreiben innerhalb von 30 Kalendertagen nach Bekanntmachung der Verwaltungsstrafe an den Bußgeldbeamten. Verwenden Sie hierzu das dem Schreiben beigefügte Widerspruchsformular. Auf dem Widerspruchsformular finden Sie auch die Postanschrift hierfür.

Sie machen von dieser Spätregistrierung Gebrauch? Dann haben Sie gemäß Artikel 2.2, 4 und 5 der UZ-Verordnung ein zulässiges Fahrzeug und Ihre Geldbuße erlischt. Sie können die Geldbuße dann nicht mehr anfechten.

In Deutschland gibt es Aufkleber, mit denen ich beweisen kann, dass mein Fahrzeug Zugang zur Umweltzone hat. Gibt es solche Aufkleber auch für die Antwerpener Umweltzone?2020-03-25T16:44:35+00:00

Nein! In Antwerpen gibt es diese Aufkleber nicht.

Achtung! Es gibt Unternehmen (z.B. Green Zone), die gegen Bezahlung anbieten Ihr Fahrzeug für die Antwerpener Umweltzone in Ordnung zu bringen und diese bieten ihren Kunden einen Aufkleber an. Die Stadt Antwerpen hat mit diesem Service nichts zu tun. Auf der Website der Stadt Antwerpen können Sie Ihr Fahrzeug ohne zusätzliche Verwaltungskosten selbst registrieren oder eine Genehmigung kaufen.

Es gibt keine Verpflichtung, ein physisches Dokument als Beweis für die Zugang zur Umweltzone in Antwerpen vorzulegen. Die Kontrolle erfolgt auf der Grundlage des Kennzeichens und ist vollkommen automatisiert. Ein Unternehmen, das so genannte Umweltaufkleber als Nachweis verkauft, tut dies auf Eigeninitiative. Diese Aufkleber haben keinerlei Rechtskraft.

Auf der Website http://urbanaccessregulations.eu/ finden Sie alle Informationen über die Umweltzonen in Europa.

Ich bin unbewusst in die Umweltzone gefahren (ich habe die Verkehrsschilder nicht gesehen oder bin nur nach den Anweisungen des Navigationsgeräts gefahren).2020-03-25T13:15:11+00:00

Die Umweltzone ist eine Gesundheitsmaßnahme, die seit 1. Februar 2017 ein Bestandteil der Straßenverkehrsordnung in Antwerpen ist. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Straßenverkehrsteilnehmer diese Straßenverkehrsordnung kennt. Darüber hinaus wird die Zone immer mit Zonen- und Vorankündigungsschildern gekennzeichnet.

Ein Navigationsgerät oder eine Routenplaner ist ein Navigationshilfsmittel, dass Sie nicht aus der Pflicht entlässt den Verkehrsschildern auf der Strecke zu folgen. Ein Navigationsgerät oder Routenplaner gibt den Bereich der Umweltzone nicht an. Wir empfehlen Ihnen darum, Ihrem Navigationsgerät oder Routenplaner nicht blind zu folgen. Nachdem Sie am Umweltzonen-Schild vorbeigefahren sind, befinden Sie sich in der Umweltzone und müssen Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen.

Wie lange dauert es, bis ich nach meinem Antrag in die Umweltzone fahren darf?2020-03-25T16:58:48+00:00

Wenn Sie einen Antrag eingereicht (und wenn nötig auch bezahlt) haben, gibt es immer eine Bearbeitungszeit von 10 Tagen. In diesen 10 Tagen können Sie die Zone auf eigenes Risiko betreten. Wenn der Antrag genehmigt wurde, beginnt die Genehmigung ab dem angegebenen Anfangsdatum. Wenn das gewählte Anfangsdatum in der Vergangenheit liegt, gilt die Genehmigung mit rückwirkender Kraft. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie innerhalb von 10 Tagen Bearbeitungszeit in die Zone gefahren sind, bekommen Sie einen Ordnungsgeldbescheid. Achten Sie also darauf, dass Sie die richtigen Angaben weitergeben.

Mir war die Tatsache nicht bekannt, dass die Umweltzone in Antwerpen auch für ausländische Fahrzeuge gilt.2020-03-25T13:23:08+00:00

Die Umweltzone ist eine Gesundheitsmaßnahme. Sie gilt darum für alle Fahrzeuge von Einwohnern und Besuchern in der Stadt. Darüber hinaus gibt es eine Registrierpflicht für ausländische Fahrzeuge, da die Stadt nicht automatisch über diese Fahrzeugdaten verfügt. Das bedeutet, dass ausländische Fahrzeuge, die die Zulassungsbedingungen erfüllen, verpflichtet sind, sich über unser Registriertool in der flämischen Umweltdatenbank zu registrieren. Ausländische Fahrzeuge, die nicht den Zulassungsbedingungen entsprechen, müssen gegen Bezahlung eine Zulassung oder einen Umweltzonen-Tagespass kaufen, bevor sie in die Umweltzone fahren.

Die Umweltzone wird immer mit den Zonenschildern F117 und F118 und Umweltzonenvorankündigungsschildern gekennzeichnet. Diese Schilder sorgen dafür, dass Sie nicht versehentlich in die Umweltzone fahren.

Wie lange vorher muss ich mein Fahrzeug registrieren?2020-03-27T08:20:02+00:00

Sie können Ihr Fahrzeug bis zum Tag nach dem Sie in die Umweltzone gefahren sind, registrieren, wenn:

  • Ihr Fahrzeug die Zulassungsbedingungen (für Fahrzeuge mit einem ausländischem Kennzeichen) erfüllt;
  • Ihr Fahrzeug für eine Freistellung in Frage kommt (für Fahrzeuge von Personen mit einer Behinderung);
  • Sie eine bessere Euronorm für Ihr Fahrzeug registrieren lassen möchten.
  • Ihr Fahrzeug erfüllt die Zulassungsbedingungen nicht, sie können jedoch gegen Bezahlung in die UZ fahren (Dieselfahrzeuge mit Euro-Abgasnorm 4 oder in bestimmten Fällen Fahrzeuge, die älter als 40 Jahre sind).

Wenn Sie kein Recht auf eine Zulassung haben oder es zu spät ist, um die Zulassung zu kaufen, können Sie noch immer einen Umweltzonen-Tagespass an dem Tag, an dem Sie mit Ihrem Fahrzeug in die Umweltzone gefahren sind, kaufen. Das können Sie online, an einem Touchscreen-Parkautomaten in der Antwerpener Innenstadt oder an einem LEZ-Automaten tun. Der Umweltzonen-Tagespass kostet 35 Euro und gilt bis 06.00 Uhr am nächsten Morgen.

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