Ab 2018 liegen die Ordnungsgelder für Wiederholungstäter höher: 150 EUR für einen ersten Verstoß und bis 350 EUR ab dem dritten Verstoß innerhalb von 12 Monaten.
| ORDNUNGSGELDEin Fahrzeug, das nicht zur Umweltzone zugelassen ist, aber doch in die Umweltzone fährt, wird bestraft. | ab 01. Januar 2018 | erster Verstoß | 150 EUR |
| zweite Verstoß innerhalb von 12 Monaten |
250 EUR | ||
| zusätzliche Verstöße innerhalb von 12 Monaten |
350 EUR |