Ab 2018 liegen die Ordnungsgelder für Wiederholungstäter höher: 150 EUR für einen ersten Verstoß und bis 350 EUR ab dem dritten Verstoß innerhalb von 12 Monaten.

ORDNUNGSGELDEin Fahrzeug, das nicht zur Umweltzone zugelassen ist, aber doch in die Umweltzone fährt, wird bestraft.  ab 01. Januar 2018 erster Verstoß 150 EUR
zweite Verstoß
innerhalb von 12 Monaten
250 EUR
zusätzliche Verstöße
innerhalb von 12 Monaten
350 EUR