Wenn das Ordnungsgeld nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wird, kann die Entscheidung des Ordnungsgeldbeamten vollstreckt werden. Wie oben angegeben kann die Entscheidung jedoch erst angefochten werden.

Eine Berufung ist nur statthaft, wenn Sie das Ordnungsgeld erst ordnungsgemäß angefochten haben und Sie einen Mitteilung erhalten haben, dass Ihre Beschwerde abgelehnt wurde oder die Entscheidung nicht statthaft ist. Nur wenn Sie eine solche Anfechtung eingereicht haben, können Sie gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

Die Berufung muss beim Polizeigericht in Antwerpen (Justizpalast, Bolivarplaats 20, BK 3, 2000 Antwerpen, Belgien) innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag, an dem Ihnen die Entscheidung über die Ablehnung oder Nichtstatthaftigkeit der Entscheidung zugestellt wurde. Die Berufung muss immer mit einem schriftlichen Antrag eingereicht werden. Wenn zutreffend, entscheidet der Polizeirichter über die Nichtstatthaftigkeit der anfänglichen Beschwerde.