Sie bekommen einen Ordnungsgeldbescheid, wenn Sie mit einem Fahrzeug in die Umweltzone fahren, das nicht zugelassen oder registriert ist. Der Bescheid wird Ihnen per Einschreiben mit Rückschein geschickt.

Wenn Sie einen Ordnungsgeldbescheid erhalten, können Sie diesen bestreiten, wenn Sie nicht einverstanden sind. Dafür müssen Sie das Beschwerdeformular verwenden. Das Beschwerdeformular, mit dem Sie den Ordnungsgeldbescheid bestreiten, muss mit allen Argumenten und Nachweisen in Beilage per Einschreiben an die folgende Adresse geschickt werden: Stad Antwerpen P/A Modero – Mechelsesteenweg 203 – 2018 Antwerpen – Belgien.

Das Beschwerdeformular muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen beim Ordnungsgeldbeamten eingegangen sein. Die Frist beginnt an dem Datum, an dem die Mitteilung verschickt wurde.

Beschwerden müssen per Einschreiben eingereicht werden. Dabei müssen alle Argumente und Belege beigefügt werden, wie die Zulassung des Fahrzeugs, das europäische Konformitätsattest oder ein offizieller Nachweis, der beweist, dass Ihr Fahrzeug einer höheren Euronorm entspricht. Beschwerden, die verspätet oder nicht per Einschreiben eingehen, werden nicht bearbeitet. Beschwerden, die per E-Mail geschickt werden, werden nicht angenommen.

Solange keine Entscheidung gefällt wurde, müssen Sie das Ordnungsgeld nicht bezahlen.